Freitag 19. September 2025

Katholische Aktion für Recht auf Sterben in Würde in Verfassung

Hände halten

Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) unterstützt die mögliche Verankerung des geltenden Verbots der aktiven Sterbehilfe sowie eines „Grundrechts auf ein Sterben in Würde“ in der Verfassung. Die Umsetzung dieser Pläne, über die in den kommenden Monaten eine parlamentarische Enquetekommission berät, wäre eine wichtige Maßnahme zur Absicherung der Menschenwürde und der Rechte unheilbar Kranker und Sterbender, heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten Erklärung, die bei der jüngsten KAÖ-Jahreskonferenz einstimmig beschlossen wurde.

Ergänzend zu den Verfassungsbestimmungen fordert die kirchliche Laienorganisation, dass für Betroffene der Zugang zu Palliativmedizin und Sterbebegleitung sichergestellt wird.

Österreich habe sich bereits bisher mit seinem Festhalten am Verbot aktiver Euthanasie und dem Ausbau der Sterbebegleitung und des Hospizwesens erfolgreich einer Aufweichung der Würde des Menschen am Ende seines Lebens widersetzt, so die Katholische Aktion. Diesem wesentlich von engagierten Christen getragenen Weg hätten sich auch viele Menschen anderen Glaubens oder anderer Weltanschauung aus Überzeugung angeschlossen.

Die Möglichkeiten der modernen Medizin scheinen dem Menschen eine große Macht über das Leben in die Hand zu geben und unterstrichen damit das weit verbreitete Selbstverständnis, wonach der Mensch alleine über sich selbst und sein Leben verfügen könnte, heißt es in der Erklärung weiters. Gerade am Ende des Lebens und in existenziellen Krisen wachse daher die Versuchung, in sein eigenes Leben und auch das anderer einzugreifen, so die Katholische Aktion. „Die Möglichkeit der Ausübung der Autonomie wird gerade in Situationen schweren Leidens in Todesnähe unterlaufen, da der Druck, den Wunsch nach Tötung zu äußern, von außen zunimmt, sei es von Gesellschaft, Angehörigen, Medizinern, Versicherungen oder Krankenkassen.“ Bei aller menschlichen Selbstverantwortung könnten aber gerade Lebenskrisen, so sie angenommen werden, zum Wachsen und Reifen der Person beitragen.

Entscheidend in der Sterbebegleitung sei die Nähe und der Trost eines Mitmenschen, hält die KAÖ fest und erinnert in diesem Zusammenhang an das vom verstorbenen Wiener Erzbischof Kardinal Franz König (1905-2004) geprägte Wort wonach Menschen nicht „durch die Hand“, sondern „an der Hand“ eines Anderen sterben sollen. Eine zweite wesentliche Säule bildeten zudem die heutigen medizinischen Möglichkeiten der Schmerzlinderung, so die Katholische Aktion: „Sterbebegleitung und Palliativmedizin sind der bessere Weg im Vergleich zur aktiven Sterbehilfe.“

Damit eine Mehrheit der österreichischen Bevölkerung das Euthanasie-Verbot auch weiterhin mitträgt, fordert die Laienorganisation den weiteren Ausbau der Hospizversorgung, eine entsprechende Schulung von Medizinern und Pflegepersonal sowie erreichbare und entsprechend qualifizierte Beratungsangebote.

Befürchtungen, wonach ein verfassungsrechtlich abgesichertes Verbot aktiver Sterbehilfe die Gültigkeit von Patientenverfügungen gefährden könnte, teilt die Katholische Aktion nicht: Die Rechtssicherheit für Ärzte und Betroffene könne so nicht ausgehebelt werden, „denn Patientenverfügungen sind möglich ausschließlich im Blick auf Maßnahmen der passiven Sterbehilfe – den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei einem Sterbenskranken – oder der indirekten Sterbehilfe – das In-Kauf-Nehmen, dass Maßnahmen zur Schmerzlinderung bei Todkranken als unvermeidbare Nebenwirkung den Sterbeprozess verkürzen können –, aber nicht um Tötung auf Verlangen oder assistierten Selbstmord“.

 

Katholische Aktion Österreich

 

Kathpress (be)

 

Foto (beschnitten): FlickR CC by Lutz Schramm

 

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